• Holz-Handwerk Messe vom 19. bis 22. März 2024
  • Halle 12.0 - Stand 515 | Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

AGB

1. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Karl Brück Nachf. GmbH (nachfolgend „Brück“ genannt) und dem Besteller. Sie gelten auch dann, wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Sie gelten für Kauf, Werk- und Dienstleistungen. Anstelle der Annahme tritt bei Werkleistungen die Abnahme und bei Dienstleistungen die Entgegennahme der Dienstleistung. Diese AGB gelten auch dann, wenn Brück eine Lieferung an den Besteller in Kenntnis seiner entgegenstehenden, zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos ausführt.
2. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, Brück hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Entgegenstehende, zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen zu diesen AGB, die zwischen Brück und dem Besteller zur Ausführung eines Auftrags getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
3. Rechte, die Brück nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese AGB hinaus zustehen, bleiben unberührt.

2. Vertragsschluss

1. Angebote von Brück sind freibleibend und unverbindlich.
2. Maßangaben sowie sonstige Beschreibungen im Angebot und/oder in den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit der Werkzeuge dar, soweit eine solche nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
3. Brück behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn Brück hat dieser Weitergabe im Voraus schriftlich zugestimmt.
4. Eine Auftragserteilung durch den Besteller wird für Brück erst verbindlich, wenn sie von Brück durch eine schriftliche Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Wochen bestätigt wurde oder Brück mit der Ausführung des Auftrags beginnt. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen oder in Textform erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für Brück nicht verbindlich.
5. Das Schweigen von Brück auf Angebote, Auftragserteilungen, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Bestellers gilt nur als Zustimmung, sofern dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
6. Enthält eine Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem Auftrag so gelten diese als vom Besteller genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen schriftlich widerspricht.

2.1. Vertragsschluss in unserem Onlineshop

Um in unserem Onlineshop zu bestellen gehen Sie wie folgt vor:
- Legen Sie den gewählten Artikel durch Klick auf den Button "In den Warenkorb" in den Warenkorb.
- Auf der Warenkorb-Seite können Sie die ggf. die Anzahl ändern oder den Artikel löschen.
- Durch Klick auf den Button "zur Kasse gehen" starten Sie den Bestellvorgang.
- Sie haben die Möglichkeit, als Gast (ohne Kundenkonto) die Bestellung abzuschließen oder sich als Kunde zu registrieren. Bereits registrierte Kunden melden sich mit Benutzername und Passwort an.
- Füllen Sie alle geforderten Formularfelder aus und klicken Sie auf "Weiter"
- Am Schluss haben Sie die Möglichkeit, alle Daten nochmals in der Übersicht zu überprüfen und ggf. zu ändern.
- Durch Klick auf den Button "Jetzt kaufen" wird die Bestellung verbindlich abgesendet.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung der Bestellung mit allen Daten per E-Mail. Die Bestelldaten werden zum Zwecke der Auftragsverarbeitung gespeichert. Falls Sie sich als Kunde registriert haben, können Sie sich in Ihr Kundenkonto einloggen und Ihrer Bestellungen sowie den Bearbeitungsstatus Ihrer Bestellung einsehen.
Alle Angebote von Brück sind unverbindlich. Der Vertrag zwischen dem Besteller und Brück kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch Brück zustande. Der Auftrag des Bestellers erfolgt online durch Ausfüllen des im Internet durch Brück bereitgestellten Bestellformulars. Der Besteller erhält eine automatisch versandte Eingangsbestätigung der Bestellung per E-Mail. Diese automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Bestellers dar. Brück nimmt das Angebot des Kunden innerhalb von 5 Tagen durch Zusendung einer Versandbestätigung per E-Mail an den Besteller oder konkludent durch Lieferung der bestellten Waren an. Die Bestellung ist begrenzt auf haushaltsübliche Mengen, solange der Vorrat reicht.

3. Durchführung der Leistung

1. Für Art und Umfang der von Brück zu erbringenden Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Brück maßgebend.
2. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs auf Veranlassung des Bestellers unterliegen denselben Regelungen wie der Hauptauftrag. Sie bedürfen eines Nachtragsangebots und zu ihrer Wirksamkeit mindestens der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Brück.
3. Brück verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
4. Die Lieferung in Teilen ist zulässig.
5. Der Besteller hat alle zur Vertragsdurchführung notwendigen Unterlagen, Genehmigungen und sonstigen Informationen Brück auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. Für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen ist allein der Besteller verantwortlich.
6. Brück ist berechtigt die Leistung zu verweigern, wenn nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse beim Besteller eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung der Leistungspflichten gegenüber Brück gefährdet ist. Es steht im Ermessen von Brück nur gegen Vorkasse tätig zu werden oder vom Besteller eine Sicherheitsleistung zu fordern. Kommt der Besteller dem nicht nach, ist Brück berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

4. Lieferzeit

1. Lieferfristen und –termine sind unverbindlich, soweit sie nicht vorher von Brück ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2. Sofern im Rahmen eines Auftrages Anzahlungen oder Vorauskasse vereinbart wurde oder der Besteller vor Beginn der Leistungserbringung Unterlagen, Genehmigungen und sonstige Informationen zur Verfügung stellen muss, so beginnt die Lieferfrist erst mit dem Tag zu laufen, an dem Brück über die (An-)Zahlung verfügen kann bzw. alle Unterlagen, Genehmigungen und sonstigen Informationen vom Besteller zur Verfügung gestellt wurden. Im Falle eines Liefertermins verschiebt sich dieser Termin entsprechend. Die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der übrigen Verpflichtungen und Mitwirkungsleistungen des Bestellers voraus.
3. Lieferfristen/-termine sind eingehalten, wenn Brück - sofern die Leistung der Abnahme bedarf - dem Besteller die Abnahmebereitschaft anzeigt. Bei berechtigter Abnahmeverweigerung ist der Abnahmetermin maßgebend. Bei Abnahmen außerhalb des Werks von Brück bzw. Leistungen die nicht Werkleistungen sind, ist die Übergabe an die den Transport ausführende Person bzw. der Zeitpunkt maßgebend, an dem Brück die Abnahmebereitschaft anzeigt.
4. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen und –termine durch unvorhersehbare und von Brück nicht zu vertretende Umstände, insbesondere durch Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Lieferhindernisse bei einem Zulieferer oder wesentliche Betriebsstörungen, unzumutbar erschwert oder vorübergehend unmöglich, wird Brück für die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht frei, ohne dem Besteller zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Lieferfristen und –termine verlängern sich entsprechend.
5. Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Leistungserbringung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat und schafft er nicht unverzüglich auf Verlangen von Brück Abhilfe, so kann Brück bei Aufrechterhaltung des Vertrages Schadenersatz verlangen oder dem Besteller eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen, und nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten.
6. Für den Fall des Rücktritts steht Brück neben dem bis dahin entstandenen Werklohn sowie Materialkosten auch der Ersatz der Mehraufwendungen zu, z.B. für das erfolgslose Angebot, die Aufbewahrung, Erhaltung oder Verschrottung des Werkzeugs zu.

4.1 Lieferzeit  in unserem Onlineshop

1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager Brück. Von Brück genannte Fristen und Termine gelten unter dem Vorbehalt, dass Brück selbst rechtzeitig beliefert wird. Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Adresse. Die Lieferung erfolgt innerhalb von 5 Tagen. Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw: bei Bezahlung per Paypal, Kreditkarte oder Rechnungskauf am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet am darauf folgenden fünften Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
2. Die Lieferung der Ware erfolgt bei Auslieferung per Spedition bis zur Bordsteinkante. Sofern die Warengröße eine Auslieferung per Paketdienst erlaubt, erfolgt die Lieferung der Ware bis zu ersten Haustüre.
3. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald die Sendung an die Transportperson übergeben worden ist.
4. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Kaufsache an den Verbraucher auf diesen über.

5. Vergütung

1. Maßgeblich für die Vergütung ist die Auftragsbestätigung.
2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin (auch bei  Teillieferungen und erteilten Abschlagsrechnungen) mehr als 4 Monate liegen.
3. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk und beinhalten keine Versand-, Verpackungskosten, Versicherungen, gesetzliche Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben. Die insoweit anfallenden Kosten, insbesondere die Kosten für Verpackung und Transport der Werkzeuge, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.

6. Zahlungsbedingungen

1. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Vergütung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Zahlung gilt an dem Tag erfolgt, an dem Brück über den Zahlungsbetrag verfügen kann. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche von Brück bleiben unberührt.
2. Brück kann vom Besteller Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der von Brück erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen.
3. Werden Zahlungsfristen nicht eingehalten, ist Brück, nach fruchtlosem setzen einer Nachfrist von 10 Werktagen berechtigt, die Arbeiten einzustellen, den Vertrag zu kündigen sowie alle bisher erbrachten Leistungen gemäß Aufwand abzurechnen und ggf. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

7. Abnahme

1. Sofern es sich bei den Leistungen von Brück um Werkleistungen handelt, ist der Besteller verpflichtet, die Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige der Abnahmebereitschaft abzunehmen. Brück ist berechtigt, eine schriftliche Abnahme zu verlangen. Nimmt der Besteller die Leistungen nicht innerhalb der Frist ordnungsgemäß ab, gilt die Abnahme als erfolgt und die Vergütung wird fällig. Die Abnahme gilt ebenfalls an dem Tag erfolgt, an dem der Besteller das Werkzeug in Benutzung nimmt.
2. Wegen unwesentlicher Mängel darf der Besteller die Abnahme nicht verweigern.
3. Der Besteller ist berechtigt, die Abnahme zu verweigern, wenn die Abnahmereife entsprechend den zwischen dem Besteller und Brück gemäß Auftragsbestätigung vereinbarten Abnahmebedingungen nicht gegeben ist. Zu diesem Zweck wird er Brück innerhalb der Frist nach Abs. 1 sämtliche Beanstandungen und Mängel gesammelt, in Form eines schriftlichen Mängelprotokolls übergeben.

8. Gefahrübergang

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht auf den Besteller über, wenn die Werkzeuge an die den Transport ausführende Person übergeben werden bzw. das Werk von Brück zum Zwecke des Versands verlassen haben, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Brück noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Im Falle der Abholung durch den Besteller geht die Gefahr mit Anzeige der Abholbereitschaft auf den Besteller über.
2. Soweit eine Abnahme im Werk von Brück zu erfolgen hat, ist der Abnahmetermin für den Gefahrübergang maßgebend.
3. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die Brück nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Werkzeuge vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über, spätestens jedoch in dem Zeitpunkt in dem der Bestellerin Annahmeverzug gerät.
4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so kann Brück den Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen verlangen. Insbesondere ist Brück berechtigt, die Produkte während des Annahmeverzugs auf Kosten des Bestellers einzulagern. Weitergehende Ansprüche von Brück bleiben unberührt. Brück ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer von Brück gesetzten angemessenen Frist, den Besteller mit einer angemessen verlängerten Frist zu beliefern.

9. Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung

1. Brück gewährleistet, dass die gelieferten, reparierten oder geänderten Produkte im Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Mängeln sind.
2. Die Spezifikationen von Brück beziehen sich nur auf die Produkte selbst und nicht auf deren Einsatz, oder Verwendung. Der Besteller ist allein für die Einhaltung der für den Einsatz, die Verwendung und Beschriftung der Werkzeuge sowie der jeweils lokal und national geltenden rechtlichen Bestimmungen, Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden verantwortlich.
3. Die Mängelrechte des Bestellers setzen voraus dass er diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 Woche nach ihrer Entdeckung schriftlich rügt. Der Besteller hat die Mängel bei seiner Mitteilung an Brück schriftlich zu beschreiben.
4. Keine Gewährleistung übernimmt Brück in folgenden Fällen: - Abweichungen und Missachtung von (Warn-) Hinweisen, Bedienungs-, Betriebsanleitungen und/oder sonstigen technischen Unterlagen, - Ungeeignete und unsachgemäße Verwendung der Werkzeuge, insbesondere bei äußerer Gewalteinwirkung, Sturz oder Schlag, - nicht ordnungsgemäße Lagerung - unterlassene Wartung, Pflege und Instandhaltung - Verwendung ungeeigneter Rohstoffe, Materialien und/ oder Betriebsmittel, - ungeeigneter Baugrund sowie ungeeignete Produktionsmittel - chemische oder elektronische Einflüsse, - bei Instandhaltungsmaßnahmen, Änderungen und/ oder Reparaturen am Werkzeug durch den Besteller oder Dritte, - bei übermäßigem Einsatz, insbesondere nach Erreichen der schriftlich vereinbarten Ausbringungsmenge. Sofern diese nicht von Brück zu vertreten sind. Dasselbe gilt für Mängel, die dem Besteller zuzurechnen oder die auf eine andere Ursache als der ursprüngliche Mangel zurückzuführen sind.
5. Soweit ein Mangel auf vom Besteller vorgegebene (Herstell-)Verfahren, Materialien, Zulieferer und/oder beigestellte Teilkomponenten zurückzuführen ist, übernimmt Brück hierfür keine Verantwortung.
6. Bei Mängeln der Produkte ist Brück nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Werkzeugs berechtigt. Im Falle der Nacherfüllung ist Brück verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Werkzeuge nach einem anderen Ort als der Lieferadresse verbracht wurden. Ersetzte Teile werden Eigentum von Brück und sind an Brück zurückzugeben.
7. Sofern Brück zur Nacherfüllung nicht bereit oder in der Lage ist, kann der Besteller unbeschadet etwaiger Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Lieferpreis mindern. Dasselbe gilt, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, dem Besteller unzumutbar ist oder sich aus Gründen, die Brück zu vertreten hat, über angemessene Fristen hinaus verzögert.
8. Das Rücktrittsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unwesentlich ist, der Besteller zur Rückgewähr der empfangenen Leistung außerstande ist und dies nicht darauf beruht, dass die Rückgewähr nach der Natur der empfangenen Leistung unmöglich ist, von Brück zu vertreten ist oder sich der Mangel erst bei der Verarbeitung oder Umbildung der Werk-zeuge gezeigt hat. Das Rücktrittsrecht ist weiter aus-geschlossen, wenn Brück den Mangel nicht zu vertreten hat und wenn der Besteller statt der Rückgewähr Wertersatz zu leisten hat.
9. Ansprüche des Bestellers auf Aufwendungsersatz anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen nicht auch ein vernünftiger Dritter gemacht hätte.
10. Brück übernimmt keine Garantien, insbesondere keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
11. Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Bestellers beträgt vorbehaltlich abweichender Regelungen ein Jahr.
12. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der Leistung. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht für die unbeschränkte Haftung von Brück für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für Produktfehler oder soweit Brück ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Eine Stellungnahme von Brück zu einem von dem Besteller geltend gemachten Mängelanspruch ist nicht als Eintritt in Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände an-zusehen, sofern der Mängelanspruch von Brück in vollem Umfang zurückgewiesen wird.
13. Ist der Besteller Verbraucher gilt: Der Besteller hat einen Anspruch auf Nacherfüllung, soweit ein Mangel an der Ware vorliegt. Der Verbraucher kann zwischen Beseitigung des Mangels und Ersatz der Ware wählen. Brück ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur unter Aufbringung unverhältnismäßiger Kosten durchgeführt werden kann. Der Besteller (Verbraucher) kann den gesetzlichen Vorschriften entsprechend nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen, den Rücktritt vom Vertrag erklären, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Die Verjährungsfrist beträgt bei Lieferung einer neuen Sache zwei Jahre.
14. Produktabbildungen und andere beschreibende Aussagen, sowie Anwendungs-, Vorschub und Drehzahlempfehlungen sind unverbindlich.

10. Haftung von Brück

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der
Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies
gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

11. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferten Produkte selbst bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung sowie sämtlicher Forderungen, die Brück aus der Geschäftsverbindung gegen den Besteller zustehen, Eigentum von Brück. Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte für die Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Produkte auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Besteller hat den Abschluss der Versicherung auf Verlangen von Brück nachzuweisen. Der Besteller tritt Brück schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Brück nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern die Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Besteller hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Brück zu leisten. Weitergehende Ansprüche von Brück bleiben unberührt.
2. Der Besteller ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Brück gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller Brück unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über die Eigentumsrechte von Brück zu informieren und an den Maßnahmen von Brück zum Schutz der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Werkzeuge mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Brück die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte von Brück zu erstatten, ist der Besteller Brück zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Besteller hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
3. Die Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte durch den Besteller wird stets für Brück vorgenommen. Das Anwartschaftsrecht des Bestellers an den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Werkzeugen setzt sich an der verarbeiteten oder umgebildeten Sache fort. Werden die Produkte mit anderen, Brück nicht gehörenden Sachen verarbeitet oder umgebildet, so erwirbt Brück das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der gelieferten Werkzeuge zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung oder Umbildung. Dasselbe gilt, wenn die Produkte mit anderen, Brück nicht gehörenden Sachen so verbunden oder vermischt werden, dass Brück sein Volleigentum verliert. Der Besteller verwahrt die neuen Sachen für Brück. Für die durch Verarbeitung oder Umbildung sowie Verbindung oder Vermischung entstehende Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte.

12. Geheimhaltung

1. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, für die Dauer von fünf Jahren ab Lieferung geheim zu halten und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
2. Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, soweit die Informationen der empfangenden Partei nachweislich bereits vor Aufnahme der Vertragsbeziehung bekannt oder vor der Aufnahme der Vertragsbeziehung allgemein bekannt oder allgemein zugänglich waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt oder zugänglich werden. Die Beweislast trägt die empfangende Partei.
3. Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese für die Dauer von fünf Jahren ab Lieferung jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

13. Datenschutz

Wir erheben und verarbeiten Ihre personen- und unternehmensbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses. Eine Nutzung darüber hinaus erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Ergänzende Informationen betreffend den Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.brueck-freudenberg.de.

14. Widerrufsbelehrung

Verbrauchern steht nach den Vorschriften des Fernabsatzrechts in Bezug auf gekaufte Waren ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:
1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Brück mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
3. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
4. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

15. Schlussbestimmungen

1. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Bestellers auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Brück möglich.
2. Gegenansprüche des Bestellers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3. Für die Rechtsbeziehungen des Bestellers zu Brück gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Brück und dem Besteller ist der Sitz von Brück. Brück ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Bestellers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
5. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Bestellers und von Brück ist der Sitz von Brück, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6. Die Vertragssprache ist deutsch.
7. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser AGB vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.

(Stand 02.06.2020)